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Merkur Spielbank Bad Harzburg - Verantwortungsvolles Spielen und Spielerschutz

Dieses Dokument beschreibt Spielerschutzgrundsätze und Zugangsvoraussetzungen für regulierte Spielbanken.

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  1. Vorbemerkung und historischer Kontext

Die Spielbank Bad Harzburg war ein staatlich konzessionierter Spielbankstandort in Niedersachsen, ansässig in der Herzog-Julius-Straße 64b, 38677 Bad Harzburg. Der Standort wurde im Rahmen der Neuordnung der niedersächsischen Spielbankenlandschaft zum 30. Juni 2021 geschlossen. Das Spielangebot wurde in der Folge an andere Standorte, insbesondere nach Braunschweig, verlagert.

Seit dem 1. Juli 2025 verantwortet MERKUR SPIELBANKEN als Teil der Gauselmann-Gruppe die aktiven Spielbankstandorte in Niedersachsen. Der Standort Bad Harzburg ist in den aktuellen Standortlisten von MERKUR SPIELBANKEN nicht mehr aufgeführt. Dieses Dokument beschreibt die allgemeinen Grundsätze des Spielerschutzes und die Zugangsvoraussetzungen, die für regulierte Spielbanken unter dem Dach von MERKUR SPIELBANKEN gelten, und stellt diese im Kontext des früheren Standorts Bad Harzburg dar.

  1. Gesetzliche Grundlagen des Spielerschutzes

Spielbanken in Deutschland unterliegen landesrechtlichen Konzessionsvorschriften sowie den Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags. Diese Regelungen verpflichten Spielbankbetreiber zur Umsetzung verbindlicher Spielerschutzmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere:

  • Zugangskontrolle und Identitätsprüfung
  • Durchsetzung von Mindestaltersgrenzen
  • Einrichtung und Verwaltung von Sperrsystemen
  • Schulung des Personals im Umgang mit auffälligem Spielverhalten
  • Bereitstellung von Informationen zu Hilfsangeboten

MERKUR SPIELBANKEN hat ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben eigene Standards im Bereich Spielerschutz etabliert, die an den regulierten Standorten zur Anwendung kommen.

  1. Zugangsvoraussetzungen

3.1 Mindestalter

Der Zutritt zu einer regulierten Spielbank ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Regelung gilt ohne Ausnahme und wird am Eingang durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises überprüft.

3.2 Ausweispflicht

Jede Person, die eine Spielbank betritt, ist verpflichtet, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Akzeptiert werden in der Regel Personalausweis oder Reisepass. Personen ohne gültigen Ausweis wird der Zutritt verweigert.

3.3 Eintrittsregelung

Für den Zutritt zur Spielbank Bad Harzburg wurde zu Betriebszeiten ein Eintrittsentgelt erhoben. Diese Regelung diente unter anderem der Steuerung des Besucheraufkommens und der Aufrechterhaltung eines geordneten Spielbetriebs.

3.4 Hausrecht und Zutrittsverbote

Der Spielbankbetreiber behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern oder aus dem Betrieb zu verweisen, wenn Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten vorliegen, wenn eine Spielsperre besteht oder wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird.

  1. Spielsperren und Selbstausschluss

4.1 Freiwillige Selbstsperre

Personen, die ihren eigenen Spielkonsum einschränken möchten, haben die Möglichkeit, eine freiwillige Selbstsperre zu beantragen. Diese Sperre wird im Sperrsystem erfasst und verhindert den Zutritt zu den betroffenen Spielbankstandorten.

4.2 Bundesweites Sperrsystem

Seit dem 1. Juli 2021 gilt in Deutschland ein bundesweites Sperrsystem, das Spielbanken und weitere Glücksspielanbieter umfasst. Personen, die eine Spielsperre beantragen, werden in diesem System erfasst. Die Sperre gilt standortübergreifend und erstreckt sich auf alle angeschlossenen Anbieter.

4.3 Fremdsperre

Neben der Selbstsperre besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Fremdsperre, die durch Dritte oder durch den Betreiber selbst veranlasst werden kann, wenn konkrete Hinweise auf problematisches Spielverhalten vorliegen. Die genauen Voraussetzungen und Verfahren richten sich nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Bestimmungen.

  1. Erkennung und Umgang mit problematischem Spielverhalten

5.1 Schulung des Personals

Das Personal von MERKUR SPIELBANKEN wird regelmäßig im Erkennen von Anzeichen problematischen Spielverhaltens geschult. Ziel ist es, betroffene Personen frühzeitig anzusprechen und auf verfügbare Hilfsangebote hinzuweisen.

5.2 Hinweispflicht

Spielbanken sind verpflichtet, Informationsmaterial zu Beratungs- und Hilfsangeboten bereitzustellen. Dies umfasst Hinweise auf Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und telefonische Hilfsangebote für Personen mit Spielproblemen.

5.3 Anzeichen für problematisches Spielverhalten

Zu den Anzeichen, auf die das Personal achtet, zählen unter anderem:

  • Übermäßig lange Aufenthaltsdauer ohne Pausen
  • Sichtbare emotionale Belastung während des Spiels
  • Versuche, trotz bestehender Sperre Zutritt zu erlangen
  • Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spiels
  1. Zertifizierung und Qualitätsstandards

MERKUR SPIELBANKEN weist darauf hin, dass die niedersächsischen Spielbanken das Siegel “ServiceQualität Deutschland” tragen. Dieses Siegel verpflichtet die Betreiber zur kontinuierlichen Qualitätssicherung, die auch den Bereich Spielerschutz und den Umgang mit Gästen einschließt.

Darüber hinaus ist MERKUR SPIELBANKEN im Bereich Sachsen-Anhalt nach dem G4-Standard (Global Gambling Guidance Group) für verantwortungsvolles Spielen zertifiziert. Diese Zertifizierung umfasst strukturierte Anforderungen an Spielerschutzmaßnahmen, Personalschulung und interne Kontrollprozesse.

  1. Kontakt und Beratung

Für Anfragen zum Thema Spielerschutz stehen bei MERKUR SPIELBANKEN standortbezogene Ansprechpartner zur Verfügung. Da der Standort Bad Harzburg seit dem 30. Juni 2021 geschlossen ist, sind Anfragen mit Bezug auf aktive Standorte in Niedersachsen an die zuständigen Stellen der MERKUR SPIELBANKEN Niedersachsen zu richten.

Externe Beratungsangebote für Personen mit Spielproblemen sind über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie über regionale Suchtberatungsstellen erreichbar. Die Telefonberatung der BZgA ist unter der Rufnummer 0800 1 37 27 00 (kostenfrei, täglich) erreichbar.

  1. Hinweis zur Aktualität dieses Dokuments

Dieses Dokument beschreibt die Grundsätze des Spielerschutzes im Kontext des früheren Standorts Merkur Spielbank Bad Harzburg sowie der übergeordneten Betreiberstruktur von MERKUR SPIELBANKEN. Da der Standort Bad Harzburg nicht mehr in Betrieb ist, beziehen sich operative Regelungen auf die aktuell aktiven Standorte von MERKUR SPIELBANKEN in Niedersachsen. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen oder der internen Richtlinien werden in diesem Dokument nach Möglichkeit berücksichtigt.